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Ein Fahranfänger hat innerhalb der Probezeit mehrere Verstöße begangen. Die Behörde hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Der Fahranfänger kommt dieser Anordnung nicht nach. Womit muss er jetzt rechnen?
Mit einem Entzug der Fahrerlaubnis
Mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 3 Jahre
Mit einer Anordnung für ein Fahreignungsseminar
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Wenn ein Fahranfänger in der Probezeit wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt, ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an. Nimmt der Fahranfänger daran nicht teil, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre erfolgt schon mit der Anordnung des Seminars, nicht erst bei Nichtteilnahme. Ein Fahreignungsseminar ist hier nicht das richtige Mittel. Wichtig ist also: Verweigert der Fahranfänger das vorgeschriebene Aufbauseminar, muss er den Führerschein abgeben.
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